Je früher desto besser: Wohn-Riester-Zulage beantragen

Je früher desto besser: Wohn-Riester-Zulage beantragen, Zinsgutschriften sichern

Die Zulage für die Wohn-Riester-Förderung sollte bereits Anfang des Jahres beantragt werden, so eine Empfehlung der Landesbausparkasse LBS. der Grund ist simpel. Je früher der Antrag vorliegt, desto eher wird die Zulage auf dem Wohnförderkonto gutgeschrieben – und damit um so schneller verzinst. Wer einen Wohn-Riester-Vertrag neu abgeschlossen hat, muss den Antrag bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres beim Anbieter einreichen.

Der Antrag auf die Förderung muss danach jedes Jahr beim Anbieter beantragt werden, um die Zulage zu erhalten. Wer sich das Prozedere vereinfachen will, sollte einmalig den praktischen Dauerzulagenantrag stellen. Das geht auch nach Abschluss des Vertrags. Liegt dieser Antrag einmal vor, wird die Förderung automatisch beantragt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, fließt die Zulage.




Wichtig dabei: Der Sparer muss den Anbieter informieren, wenn sich die Lebenssituation ändert – etwa durch Heirat oder Geburt eines Kindes. Um weiter den vollen Anspruch zu bekommen, sollte dann die monatliche Sparleistung zügig korrigiert werden. Auch Gehaltserhöhungen oder Arbeitslosigkeit beeinflussen übrigens die Höhe der Zulage.

Eine Familie mit vier Personen kann pro Jahr bis zu 950 Euro Riester-Zulagen erhalten. Um den vollen Anspruch geltend zu machen, sollten die jährlichen Sparleistungen je Vertrag insgesamt vier Prozent des Bruttojahreseinkommens, also maximal 2.100 EUR, abzüglich der staatlichen Zulagen betragen. Einkommensgrenzen gibt es dabei nicht.

 


Autor: DerZuschauer | Image by moerschy from Pixabay

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