Wann muss die Rückzahlung der Mietkaution erfolgen?

Wann muss die Rückzahlung der Mietkaution erfolgen?

Wann muss man eigentlich die Kaution für eine Mietwohnung zurück auf sein Konto bekommen? Immer wieder gibt es hier Streit zwischen Mietern und Vermietern. Doch welche Frist gilt nun wirklich? Sind es 3 Monate, 6 Monate oder gar 9 Monate?

Es gibt gar keine feste Frist

Mieter können bei der Rückzahlung der Mietkaution nicht auf eine feste Frist pochen. Dies heißt jedoch noch lange nicht, dass man ewig auf sein Geld warten muss. Der Vermieter muss die Kaution nebst Zinsen so schnell wie möglich an den Mieter zurückzahlen. In der Praxis kann es sich hier um einige Wochen oder auch 1 oder 2 Monate handeln. Diese Zeitspanne gilt durchaus noch als angemessen. In diesem Zeitraum kann sich dann der Vermieter auch noch einmal vergewissern, ob der Mieter nicht doch Schäden an der Mietsache verursacht hat, die bei der Übergabe der Wohnung eventuell nicht ersichtlich waren.

Warum es manchmal 6 Monate und länger dauern kann

In einigen Fällen lässt die Mietkaution 6 Monate oder sogar bis zu einem Jahr auf sich warten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Nebenkosten noch nicht abgerechnet worden sind. Die Abrechnung erfolgt für gewöhnlich jedes Jahr zu einem bestimmten Zeitraum. Zieht der Mieter im Januar eines Jahres aus und werden die Nebenkosten erst im Oktober abgerechnet, kann es somit auch einmal sehr lange dauern bis die Kaution auf das Konto zurück überwiesen wird. Allerdings haben Mieter Anspruch auf separate Abrechnungen. Die Abrechnung der Nebenkosten darf anders als in der Praxis oft üblich nicht einfach mit der Kaution verrechnet werden.




Was tun, wenn die Kaution nach der Abrechnung der Nebenkosten noch immer nicht zurückgezahlt wurde

Immer wieder gibt es Fälle, wo Mieter auch nach mehr als einem Jahr Ihre Kaution nicht ordnungsgemäß zurückerhalten haben. Hier muss man dann unbedingt hartnäckig bleiben. Im schlimmsten Fall sollte man sich hier an den Mieterverein wenden oder selbst einen Anwalt für Mietrecht beauftragen.


Autor: Tim Putbrese | Image by moerschy from Pixabay

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